Es handelt sich dabei um ein ärztliches Sachverständigengutachten als Beilage zur Erlangung bzw. Verlängerung des Führerscheines lt. §8 des Führerscheingesetzes (FSG).
Für die ärztliche Führerscheinuntersuchung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Brillenträger: einen Brillenpass vom Augenarzt oder Optiker
- Kontaktlinsenträger: eine Verträglichkeitsbescheinigung vom Augenfacharzt
Bei Erkrankungen die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen wird der Fahrschüler vom führerscheinsachverständigen Arzt an den Amtsarzt im Gesundheitsamt überwiesen.
Termine für Führerscheinuntersuchungen Erstuntersuchung und Verlängerung Kl.C/C1/D ohne Voranmeldung
in der Ordination Hangstraße 24, 9800 Spittal/Drau:
Am Montag, Mittwoch und Donnerstag sind um 11.00 Uhr Untersuchungen
in der Fahrschule Brunner Rhizzistraße , 9800 Spittal/Drau:
Jeden zweiten Dienstag um 17.30
Sondertermine am Vormittag während der Schulferien wenn Führerscheinintensivkurse ausgeschrieben werden.






