Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von ca. 80 % des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Honorars). Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch. Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars.
Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.





