dr. edeltraud lenhard
  Praxis für Allgemeinmedizin, Physiotherapie und Biofeedback

 
Das Wahlarztsystem
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Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet, die Honorargestaltung ist frei. Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Wir übernehmen diesen Weg gerne für Sie.

Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von ca. 80 % des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Honorars). Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch. Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars.

Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.



Information
Wahlärzte haben keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern. Patienten von Wahlärzten sind daher gleichsam Privatpatienten. Das bedeutet, dass sich der Arzt bei der Behandlung an keinerlei Restriktionen der Krankenkasse halten muss.

Meine Links:
Wahlärzte Österreich
www.wahlarzt.net
Portal der Ärztekammer Österreich
www.aerztekammer.at

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